Der Inhalt ihres Social-Media-Posts, der von einigen Personen als beleidigend empfunden werden könnte, fällt unter das Recht auf freie Meinungsäußerung und ist daher gemäß internationaler Menschenrechtsnormen geschützt. Die Einschränkung dieses Rechts ist nur in Ausnahmefällen zulässig, z. B. wenn es sich um Anstiftung zur Gewalt handelt. Im Fall von Betty Lachgar verstoßen Strafverfolgung und Verurteilung jedoch gegen die menschenrechtlichen Verpflichtungen Marokkos.
Die Aktivistin befindet sich in Einzelhaft, und ihr Gesundheitszustand ist schlecht. Sie muss dringend operiert werden. Die Behörden haben jedoch mehrere Anträge auf eine vorläufige Freilassung aus medizinischen Gründen abgelehnt.
Bitte schreiben Sie bis 30. November 2026 höflich formulierte Briefe an den Premierminister und bitten Sie darum, Ibtissame "Betty" Lachgar unverzüglich freizulassen und ihre Verurteilung aufzuheben, da sie lediglich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat. Fordern Sie außerdem, dass sie bis zu ihrer Freilassung eine angemessene medizinische Versorgung erhält.
Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Premierminister
Aziz Akhannouch
Palais Royal Touarga
Rabat 10070
MAROKKO
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Premierminister)
(Standardbrief Luftpost bis 20 g: 1,25 €)
Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft des Königreichs Marokko
I. E. Frau Zohour Alaoui
Niederwallstraße 39, 10117 Berlin
Fax: 030 – 20 61 24 20
E-Mail: kontakt(at)botschaft-marokko.de
(Standardbrief: 0,95 €)
