Géza Buzás-Hábel, der Organisator des Pride in der ungarischen Stadt Pécs, hält bei der Demonstration eine Rede (4. Oktober 2025). © Amnesty International Ungarn
Géza Buzás-Hábel, der Organisator des Pride in der ungarischen Stadt Pécs, hält bei der Demonstration eine Rede (4. Oktober 2025).© Amnesty International Ungarn

Aktionen | Ungarn : Ungarn: Urgent Action: Pride-Organisator jetzt angeklagt - Update!

Gegen den Menschenrechtsverteidiger Géza Buzás-Hábel ist am 9. Februar 2026 Anklage erhoben worden, weil er eine friedliche Pride Parade für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI+) organisiert hatte. Die Pécs Pride 2025 fand am 4. Oktober 2025 trotz des von den Behörden im Rahmen des ungarischen Anti-Pride-Gesetzes erlassenen Verbots statt. Im Falle einer Verurteilung droht Géza Buzás-Hábel eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

UA-099/2025-1
EUR 27/0712/2026

Sachlage

Es gibt Kritik an der Strafanzeige gegen den Menschenrechtsverteidiger Géza Buzás-Hábel wegen der Organisation des Pécser Pride-Parade am 4. Oktober 2025. Statt zu dem Schluss zu kommen, dass die Organisation einer Pride-Veranstaltung keinen Straftatbestand darstellt, und das Verfahren gegen Géza Buzás-Hábel einzustellen, wandte sich das Büro des Generalstaatsanwalts an das Bezirksgericht Pécs und beantragte ein Strafverfahren gegen Géza Buzás-Hábel. 

Die polizeiliche Entscheidung über die Pécser Pride, mit der diese im September 2025 faktisch zu einer "verbotenen Versammlung" erklärt wurde, war willkürlich und diskriminierend und beruhte ausschließlich auf dem im April 2025 in Kraft getretenen "Anti-Pride"-Gesetz. Dieses Verbot und das Gesetz selbst wurden von regionalen und internationalen Organisationen als regressiv, diskriminierend und als Verstoß gegen Menschenrechtsstandards kritisiert. Die Organisation einer friedlichen Versammlung, die sich für Gleichheit, Menschenrechte und Gedenken einsetzt, wie die Pécs Pride, ist eine geschützte Aktivität im Rahmen der Rechte auf friedliche Versammlung, freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung, wie sie in regionalen und internationalen Standards verankert sind. An diese Vorgaben ist Ungarn gebunden.

Die internationale Gemeinschaft verfolgt aufmerksam die Situation von Géza Buzás-Hábel und die jüngste Strafanzeige gegen ihn, die eine alarmierende Eskalation der Kriminalisierung von LGBTI-Ausdruck und friedlichen Versammlungen in Ungarn darstellt. 

Die Organisation eines Pride-Marsches ist ein Akt des Mutes, der Solidarität und der Hoffnung. Die Generalstaatsanwaltschaft sollte bekräftigen, dass friedliche Versammlungen geschützt werden müssen.

Hintergrundinformation

Géza Buzás-Hábel ist Roma und schwul. Er arbeitet als Lehrer und Menschenrechtsverteidiger und stammt aus Pécs. Géza Buzás-Hábel unterrichtet die Sprache und Kultur der Rom*nja, bildet zukünftige Pädagog*innen aus und organisiert seit langem die Pécs Pride, die einzige Pride-Veranstaltung des Landes außerhalb von Budapest. Er sorgt dafür, dass sie inklusiv, friedlich und gemeinschaftsorientiert bleibt.

Am 9. Februar 2026 wurde Géza Buzás-Hábel darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen ihn erstattet hat und die Akte an das Gericht weitergeleitet wurde. Die Staatsanwaltschaft schlug vor, dass das Gericht gegen ihn eine Geldstrafe durch Strafbefehl verhängt, ohne dass es zu einer Verhandlung kommt. Das Gericht hat einen Monat Zeit, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden, und kann ohne Anhörung einen Strafbefehl erlassen. Ein Strafbefehl stellt eine fallentscheidende gerichtliche Entscheidung dar, ähnlich wie ein Urteil. Der Angeklagte, die Staatsanwaltschaft und jeder andere Beteiligte kann jedoch innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Strafbefehls einen Antrag auf Anhörung stellen. Wenn eine Anhörung beantragt wird, folgt das Gericht den normalen strafprozessualen Vorschriften und führt eine vorbereitende Anhörung durch. Sollte der Fall schließlich vor Gericht verhandelt werden, droht Géza Buzás-Hábel wegen des Delikts "Organisation einer verbotenen Versammlung" eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Im Jahr 2025 verschärfte Ungarn sein seit zehn Jahren andauerndes hartes Vorgehen gegen die Rechte von LGBTI+. Das Gesetz III von 2025, das als "Anti-Pride"-Gesetz bekannt ist und auf dem Anti-LGBTI+-"Propaganda-Gesetz" von 2021 aufbaut, wurde im März im Eiltempo durch das Parlament gebracht und trat im April desselben Jahres in Kraft. Die neue Gesetzgebung verbietet das Abhalten von Versammlungen, die gegen das "Propaganda-Gesetz" von 2021 verstoßen, das LGBTI-Sichtbarkeit fälschlicherweise als "schädlich" für Kinder darstellt und die "Darstellung und Förderung" von Sexualität und verschiedenen Geschlechtsidentitäten für Menschen unter 18 Jahren verbietet. Es erlaubt den Behörden auch, die Teilnehmenden mittels Gesichtserkennung zu identifizieren und gegen diejenigen, die an solchen verbotenen Versammlungen teilnehmen, Geldstrafen von bis zu 200.000 HUF (etwa 500 EUR) zu verhängen. Organisator*innen einer verbotenen Versammlung riskieren eine Strafanzeige, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird. Die Behörden nutzten dieses Gesetz, um sowohl in Budapest als auch in Pécs die Pride-Parade vorsorglich zu verbieten. Doch die Zivilgesellschaft leistete Widerstand, sodass die Budapest-Pride im Juni über 300.000 und die Pécs-Pride im Oktober etwa 5.000 Teilnehmende verzeichnete.