Suwilanji Situmbeko wurde wegen "unnatürlichen Vergehens" (Paragraf 155 des sambischen Strafgesetzbuchs) und "grober Sittenwidrigkeit" (Paragraf 158) angeklagt. Später wurde die Anklage in "gleichgeschlechtliche Handlung" geändert.
Der Mann, der ihn angezeigt hatte, verschwand und nahm nie an den Gerichtsverhandlungen teil. Im Mai 2022 wurde Suwilanji Situmbeko wegen "gleichgeschlechtlicher Handlung" für schuldig befunden und am 6. Dezember 2022 zu 15 Jahren Gefängnis mit Zwangsarbeit verurteilt.
In Sambia werden LGBTI+ zunehmend angefeindet. Religiöse Führungspersönlichkeiten und Politiker*innen haben sich gegen LGBTI+ positioniert und damit deren Situation noch verschlimmert. Im Juli 2024 wandten sich Isaac Mwanza und die Zambian Civil Liberties Union (ZCLU) mit einer Petition an das Verfassungsgericht, um Paragraf 155(a)(c) des sambischen Strafgesetzbuchs für verfassungswidrig erklären zu lassen. Sie machten geltend, dass das Gesetz vage und diskriminierend sei und gegen die Verfassungsgrundsätze der Rechtssicherheit, der Nichtdiskriminierung und der Menschenwürde verstoße. Ihrer Ansicht nach diskriminiert das Gesetz aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität, greift in die Privatsphäre ein und setzt Personen durch forensische Zwangsuntersuchungen einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung aus. Diese und andere Kampagnen für LGBTI-Rechte könnten Suwilanji Situmbekos Berufungsverfahren beeinflussen und möglicherweise den Weg für die Entkriminalisierung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen zwischen Erwachsenen in Sambia ebnen.
Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an die deutsche Botschafterin in Sambia und bitten Sie sie, sich bei der sambischen Regierung für Dr. Suwilanji Situmbeko einzusetzen, um zu erwirken, dass der Schuldspruch gegen ihn aufgehoben wird und die sambischen Behörden ihn aus der Haft entlassen.
Embassy of the Federal Republic of Germany
I. E. Frau Anne Wagner-Mitchell
P.O. Box 50120
Lusaka
Sambia
E-Mail: Anne.Wagner-Mitchell@diplo.de