Aktionen | Saudi-Arabien : Drohende Prügelstrafe

Saudi Arabien: neun saudische Staatsbürger

In den vergangenen zwei Tagen sind in Saudi-Arabien sechs Männer hingerichtet worden. Da Informationen über die Todesstrafe und Hinrichtungen in Saudi-Arabien nur sehr spärlich nach außen dringen, befürchtet amnesty international, dass einige dieser sechs Hingerichteten zu den neun saudischen Staatsbürgern gehören könnten, welche laut einer Meldung der Nachrichtenagentur "Associated Press" vom 16. April 2000 wegen "abweichenden sexuellen Verhaltens" zu Prügel- und Haftstrafen verurteilt worden waren. 

Möglicherweise sind auch die übrigen dieser neun Männer in unmittelbarer Gefahr, exekutiert zu werden. 

Bei drei der sechs Hingerichteten handelte es sich um saudi-arabische Staatsbürger. Ihre Namen wurden mit Rajih bin Ibrahim 'Issa, Attiya bin Obeid 'Attiya, und Rajihi bin Hamad bin Ali angegeben. Sie wurden am 11. Juli 2000 in Abha in der Provinz Asir hingerichtet. Die übrigen drei Männer sollen jemenitische Staatsbürger mit Namen Abdullah bin Muhammad bin Abdullah Jabali, Yahya bin Ahmad Yabas Faraj und Faraj Ali al-Hajuri gewesen sein. Sie wurden am 14. Juli 2000 in der Provinz Jizan hingerichtet. Alle sechs Männer wurden der "Sodomie", "Transvestitentums", der "Homosexualität" sowie der "Vergewaltigung von Kindern" für schuldig befunden. In diesem Jahr sind in Saudi-Arabien bereits 71 Todesurteile vollstreckt worden. 

HINTERGRUNDINFORMATIONEN 

amnesty international erkennt uneingeschränkt das Recht und die Verantwortung von Behörden an, Straftatverdächtige von Verbrechen wie Vergewaltigung vor Gericht zu stellen, wendet sich in aber allen Fällen gegen die Todesstrafe, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt; diese Rechte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe für eine Reihe von Vergehen verhängt, einschließlich Mord, Vergewaltigung, Apostasie (Abfall vom moslemischen Glauben), Drogenhandel und bewaffnetem Raub sowie allem, was als "Verderbtheit auf Erden" bezeichnet wird. Die Prügelstrafe und Amputationen werden in Saudi-Arabien bei einer Reihe von Tatbeständen angewandt. So wird die Prügelstrafe bei Sexualdelikten verhängt und kann nach Ermessen der Richter auch als zusätzliche Strafe bzw. an Stelle anderer Strafen angeordnet werden. Die Anzahl der Peitschenhiebe ist gesetzlich nicht festgelegt und kann von mehreren Dutzend bis mehreren Tausend Hieben reichen. Gemäß internationalen Menschenrechtsstandards, darunter auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, gelten sowohl Amputationen als auch jede Form der Prügelstrafe als Folter bzw. als eine "grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe", was bedeutet, dass diese Strafen ausnahmslos verboten sind. 

UA-Nr: UA-116/2000-1 
AI-Index: MDE 23/058/2000 
Datum: 17.07.2000