Aktionen | Saudi-Arabien : Angst vor Auspeitschungen - Eilaktion - Urgent Action

Saudi Arabien: Neun saudi-arabische Staatsbürger sind nach Angaben der Nachrichtenagentur "Associated Press" (AP) wegen "abweichenden sexuellen Verhaltens" zu einer Prügelstrafe verurteilt worden.

Gemäß einer AP-Meldung vom 16. April 2000 sind fünf Personen zu 2.600 Peitschenhieben und sechs Jahren Haft und vier weitere Angeklagte zu 2.400 Peitschenhieben und fünf Jahren Haft verurteilt worden. Als Quelle war ein saudischer Polizeibeamter angegeben, der anonym bleiben wollte. Die Namen der Verurteilten und nähere Einzelheiten über den Tatbestand und den Prozess sind nicht bekannt. 

Am 19. April 2000 schrieb amnesty international an den saudischen Innenminister und bat um nähere Angaben in Bezug auf die Pressemeldung. Die Menschenrechtsorganisation appellierte an die saudischen Behörden, die Prügelstrafe nicht zu vollstrecken. Des Weiteren bat amnesty international um Auskunft bezüglich der Anklagen gegen die neun Personen, um ermessen zu können, ob es sich bei ihnen um gewaltlose politische Gefangene handelt. Wie gewöhnlich haben die saudischen Behörden nicht geantwortet, was ein weiterer Beleg dafür ist, dass Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien von einem Schleier der Geheimhaltung verborgen sind. 

HINTERGRUNDINFORMATIONEN 

Die Prügelstrafe und Amputationen werden in Saudi-Arabien bei einer Reihe von Tatbeständen angewandt. So wird die Prügelstrafe bei Sexualdelikten verhängt und kann nach Ermessen der Richter auch als zusätzliche Strafe bzw. an Stelle anderer Strafen angeordnet werden. Die Anzahl der Peitschenhiebe ist gesetzlich nicht festgelegt und kann von mehreren Dutzend bis mehreren Tausend Hieben reichen. Gemäß internationalen Menschenrechtsstandards, darunter auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, gelten sowohl Amputationen als auch jede Form der Prügelstrafe als Folter bzw. als eine "grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe", was bedeutet, dass diese Strafen ausnahmslos verboten sind. 

 UA-Nr: UA-116/2000
AI-Index: MDE 23/038/2000 
Datum: 12.05.2000