Gay-Pride-Parade St. Petersburg, Mai 2010,
Gay-Pride-Parade St. Petersburg, Mai 2010,

Aktionen | Russland : Russische Föderation: Meinungsfreiheit gefährdet

Das Recht auf freie Meinungsäußerung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LGBTI) in St. Petersburg könnte durch einen neuen Gesetzesentwurf stark eingeschränkt werden.

Der Gesetzesentwurf sieht Geldstrafen für "öffentliche Aktivitäten zur Förderung von Sodomie, Lesbentum, Bisexualität und Transsexualität bei Minderjährigen" vor und tritt, sollte er die dritte Lesung bestehen, mit Unterschrift des Gouverneurs von St. Petersburg in Kraft. In der Folge würde dies LGBTI-Personen in ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken. Zudem hätten junge LGBTI-Menschen dann keinen Zugang mehr zu Informationen über existierende soziale Gruppen, Netzwerke zur Unterstützung und sexuelle sowie reproduktive Gesundheit. Dieser Informationsaustausch trägt jedoch grundlegend zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens von LGBTI-Personen bei. Das Gesetz würde die LGBTI-Organisation in St. Petersburg zudem stark in ihren Aktivitäten und ihrer Arbeit einschränken.

Das vorgeschlagene Gesetz verletzt die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, Diskriminierungsfreiheit und auf Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. All dies sind Rechte, die durch internationale Menschenrechtsverträge, wie durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Europäische Menschenrechtskonvention, sichergestellt werden. Auch Russland hat diese Verträge unterzeichnet. Des Weiteren verstößt das Gesetz auch gegen Russlands eigene Verfassung, in der Diskriminierung verboten und das Recht auf freie Meinungsäußerung festgeschrieben ist. Die Diskriminierung von LGBTI-Personen, die in Russland bereits weit verbreitet ist, würde durch dieses Gesetz in der Rechtsordnung des Landes verankert werden und somit die Ansicht festigen, dass LGBTI-Personen nicht denselben Menschenrechtsschutz verdienen wie ihre heterosexuellen FreundInnen, Familienangehörigen und KollegInnen. So würde ein Klima der Feindseligkeit und Gewalt gegenüber lesbischen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen Menschen entstehen.

EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie, das Gesetz weder in seiner jetzigen noch in abgewandelter Form zu verabschieden.
  • Stellen Sie sicher, dass jede Person, unabhängig ihrer tatsächlichen oder mutmaßlichen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, auf Schutz vor Diskriminierung und auf Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz in Übereinstimmung mit europäischen und internationalen Menschenrechtsnormen wahrnehmen kann.

APPELLE AN

GOVERNEUR VON ST. PETERSBURG
Georgy Poltavchenko
Smolny, St. Petersburg, 191060
RUSSISCHE FÖDERATION
(korrekte Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Fax: (00 7) 812 576 7827
E-Mail: <link oseevskiy@vg.gov.spb.ru>oseevskiy@vg.gov.spb.ru</link>


VORSITZENDER DER GESETZGEBENDEN VERSAMMLUNG VON ST. PETERSBURG
Viacheslav Serafimovich Makarov
Isaakievskaya Pl. 6
190107 St. Petersburg
RUSSISCHE FÖRDERATION
(korrekte Anrede: Dear Chairman, Sehr geehrter Herr Vorsitzender)
Fax: (00 7) 812 57032 38
E-Mail: <link vmakarov@assembly.spb.ru>vmakarov@assembly.spb.ru</link>

KOPIEN AN

OMBUDSPERSON FÜR MENSCHENRECHTE VON ST. PETERSBURG
Shcherbakov per. 1-3
191002 St. Petersburg
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (00 7) 812 572 7306
E-Mail: <link mail@ombudsmanspb.ru>mail@ombudsmanspb.ru</link>

BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S.E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: <link info@Russische-Botschaft.de>info@Russische-Botschaft.de</link>

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. März 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Dieser Gesetzesentwurf wurde ursprünglich im November 2011 vorgelegt, weitere Lesungen wurden damals jedoch zunächst verschoben. Sollte das Gesetz in Kraft treten, würden "öffentliche Aktivitäten zur Förderung von Sodomie, Lesbentum, Bisexualität und Transsexualität bei Minderjährigen" verboten werden. Bei Verstößen müssten Privatpersonen mit Geldbußen von 5.000 Rubel (126 Euro), Organisationen mit bis zu 50.000 Rubel (1.260 Euro) und Rechtspersonen sogar mit 250.00-500.000 Rubel (6.300-12.600 Euro) rechnen.

Das Gesetz beinhaltet außerdem ein Verbot von "Propaganda für Pädophilie unter Minderjährigen". Berichten zufolge stellte der Verfasser des Gesetzesentwurfs, das Mitglied der Gesetzgebenden Versammlung von St. Petersburg Vitaly Milonov, während der Lesung Homosexualität mit Pädophilie und Drogenmissbrauch gleich. Er soll Gegner des Gesetzes beschuldigt haben, sich nicht für das Wohlergehen von Kindern zu interessieren. Folglich schafft das Gesetz eine Verbindung zwischen sexuellem Missbrauch von Kindern und einvernehmlichen, privaten sexuellen Handlungen und dem Ausdruck der Geschlechtsidentität. Dass es eine solche Verbindung nicht gibt, steht außer Frage. Im Rahmen internationaler Menschenrechtsstandards ist es Staaten erlaubt, den Umgang mit sexuellen Aktivitäten, die Rechte Dritter verletzen, selbst zu beschließen. Weder einvernehmliche, private gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen noch die Geschlechtsidentität und deren Ausdruck können jedoch dieser Kategorie zugeordnet werden.

Ähnliche Gesetze wurden in den russischen Regionen Rjasan und Archangelsk verabschiedet und Berichten zufolge in Moskau und Nowosibirsk beantragt. Es besteht die Gefahr, dass weitere Regionen folgen werden.

In St. Petersburg gibt es eine aktive und dynamische LGBTI-Gemeinschaft. Sollte dieser Gesetzesentwurf verabschiedet werden, würden die Aktivitäten und Arbeit der LGBTI-Organisationen und Personen stark beschnitten werden. Wenn die Verabschiedung in St. Petersburg verhindert werden kann, wäre dies für andere regionale und nationale Behörden ein Zeichen, solche Gesetzesentwürfe gar nicht erst vorzulegen.

Während der zweiten Lesung am 8. Februar wurden fünf AktivistInnen, die vor dem Stadtparlament protestiert hatten, festgenommen und sieben Stunden lang festgehalten. Sie wurden in der Folge der rechtswidrigen Demonstration und des Widerstands gegen PolizeibeamtInnen angeklagt.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the St Petersburg Legislative Assembly not to pass the legislation, either in its current or amended form.
  • Calling on the St Petersburg Legislative Assembly to protect the rights of all individuals, regardless of their real or perceived sexual orientation or gender identity, to freedom of expression and assembly, freedom from discrimination and equality before the law, in accordance with European and international human rights law.

UA-046/2012
Index:
EUR 46/002/2012