Nach entsprechenden Gesetzen in Rjasan und Archangelsk sind kürzlich auch in den Regionen St. Petersburg und Nowosibirsk Gesetze verabschiedet worden, die es zu einer Ordnungswidrigkeit erklären, wenn Bürgerinnen und Bürger öffentlich gegen Diskriminierungen etwa von Homosexuellen eintreten.
Auch für Moskau ist ein solches Gesetz geplant. Es mehren sich derzeit die Stimmen, die für eine entsprechende Gesetzgebung auf Föderationsebene eintreten.
Nach Auffassung von Amnesty International verstoßen solche Gesetzesvorhaben gegen die auch in der Russischen Verfassung garantierten Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Nichtdiskriminierung. Sie stehen auch nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der Im Oktober 2010 unter anderem festgestellt hat, dass die Verbote von „Gay Pride-Umzügen“ in Moskau den Anmelder wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminierten.