Karte Iran
Bild: © Courtesy of the University of Texas Libraries

Aktionen | Iran : Iran: DROHENDE HINRICHTUNG / PRÜGELSTRAFE

Herr Tayyeb Karimi , Herr Yazdan (Nachname unbekannt), Vier weitere Männer, deren Namen nicht bekannt sind

Tayyeb Karimi und Yazdan droht die Hinrichtung durch einen „Stoß aus großer Höhe“ oder von einer „Klippe“ (partab az bolandi). Man befand sie der Entführung, Vergewaltigung und des Diebstahls für schuldig, und ein Richter in Shiraz, in der Provinz Fars im Süden des Iran verurteilte sie im Mai 2007 zum Tode. Der Richter ordnete an, dass sie in der beschriebenen Weise hingerichtet werden sollen. Vier weitere Männer wurden wegen der Beteiligung am selben Verbrechen zu je 100 Peitschenhieben verurteilt.

Am 2. Januar 2008 berichtete die überregionale Tageszeitung „Qods“, dass die Urteile der beiden Männer vom Obersten Gerichtshof bestätigt und an die Strafvollzugsbehörde weitergegeben worden seien, und dass die vier anderen Männer im Zusammenhang mit dem Verbrechen von der Abteilung 2 des Strafgerichts in Fars zu 100 Peitschenhieben verurteilt worden seien.

Die sechs Männer waren angeklagt, zwei junge Männer aus der Stadt Arsanjan im Osten von Shiraz entführt zu haben, die sie dann drangsalierten und beraubten, ehe sie sie dem Vernehmen nach auch vergewaltigten .

Bei einer Pressekonferenz am 15. Januar 2008 bestätigte Ali Reza Janshidi, der Sprecher der Justizbehörde des Iran, dass die Urteile vom Obersten Gerichtshof aufrecht erhalten worden waren, jedoch noch nicht ausgeführt worden seien. Seine Aussage widerspricht dem Artikel in „Qods“, demzufolge die Oberste Justizautorität ihre endgültige Zustimmung zur Hinrichtung noch nicht gegeben haben könnte. Im Iran müssen alle Todesurteile von der Obersten Justizautorität genehmigt werden, ehe sie ausgeführt werden können. Sie hat auch die Möglichkeit, eine Hinrichtung auszusetzen.

In Artikel 109 des iranischen Strafgesetzbuches steht, dass gleichgeschlechtlicher Sex zwischen Männern, mit und ohne (anale) Penetration unter Strafe steht. Artikel 110 sagt, dass Männer, die man des Analverkehrs überführt, hingerichtet werden und dass die Wahl der Hinrichtungsmethode dem Richter überlassen bleibt. Artikel 111 besagt, dass beide hingerichtet werden „vorausgesetzt dass der aktive und passive Partner reif und gesund sind und beide zugestimmt haben“. Es gibt keine eignen Gesetzte für den Tatbestand der Vergewaltigung. Die Richtlinien zur Vollstreckung von Urteilen besagen, dass der Tod durch den Strang, ein Erschießungskommando, den elektrischen Stuhl oder eine andere vom urteilsprechenden Richter festgelegte Methode herbeigeführt werden kann. Wenn keine Methode genannt wird, wird die Person gehängt. Das in diesem Fall gesprochene Urteil ist außergewöhnlich, das es offenbar beabsichtigt, die Verurteilten leiden zu lassen.

Das Urteil wurde vom Zentrum für Menschenrechtsaktivistinnen und –aktivisten verurteilt, eine Menschenrechtsorganisation, der auch die Nobelpreisträgerin Shirin Ebadi angehört.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Im Jahr 2007 wurden im Iran mindestens 312 Personen, darunter auch Minderjährige, hingerichtet. Die tatsächliche Zahl könnte noch bedeutend höher liegen.
Am 18. Dezember 2007 ratifizierte die Generalversammlung der Vereinten Nationen in einer Plenarsitzung den Text einer Resolution, die am 15. November 2007 vom Dritten Ausschuss angenommen worden war. Die Resolution wurde mit 104 Stimmen, 54 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen angenommen. Obwohl diese Resolution nicht rechtlich bindend ist, zeigt doch die große Zustimmung, dass sie ein beträchtliches moralisches und politisches Gewicht hat. Diese einschneidende Entscheidung des höchsten Gremiums der Vereinten Nationen bestätigt deutlich den wachsenden internationalen Trend in Richtung Abschaffung der Todesstrafe.

EMPFOHLENE AKTIONEN:

Schreiben Sie bitte E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • darlegen, dass amnesty international das Recht und die Verantwortung von Regierungen anerkennt, mutmaßliche Straftäterinnen und Straftäter vor Gericht zu stellen, aber gleichzeitig die Todesstrafe, das Auspeitschen und andere Prügelstrafen, die eine Form der Folter oder grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Bestrafung darstellen, vorbehaltlos ablehnt;
  • die iranischen Behörden auffordern, dem von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2007 ausgerufenen Hinrichtungsstopp Folge zu leisten und die Todesurteile gegen Tayyeb Karimi und Yazdan sofort umzuwandeln;
  • die Behörden auffordern, die gegen die übrigen vier Männer verhängten Prügelstrafen umzuwandeln.

APPELLE AN:

Oberste Justizautorität
Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi
Ministry of Justice
Ministry of Justice Building
Panzdah-Khordad Square
Tehran, IRAN
(korrekte englische Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info@dadgostary-tehran.ir (Betreff: „FAO Ayatollah Shahroudi“)

KOPIEN AN:

Religionsführer
His Excellency Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
Leader of the Islamic Republic, 
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(korrekte englische Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info(at)leader.ir

Gouverneur der Provinz Fars
Seyyed Mohammad Reza Rezazade
Governorate of Fars (Ostandari-ye Ostan-e Fars)
Emam Khomeini Square
Shiraz, 71348-58888, IRAN
(korrekte Anrede: Dear Governor)
E-Mail: m-h-ostandar@farsp.ir, m-siasi@farsp.ir, info(at)farsp.ir

Botschaft der Islamischen Republik Iran
S.E. Herrn Mohammad Mehdi Akhondzadeh Basti
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Telefax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft(at)t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Februar 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.

UA-017/2008
Index: MDE 13/010/2008