Aktionen | Saudi-Arabien : Saudi-Arabien - PRÜGELSTRAFE / GEWALTLOSE POLITISCHE GEFANGENE

mindestens 35 Männer

Mindestens 35 Männern droht die Prügelstrafe der Auspeitschung, weil sie nach Angaben der französischen Presseagentur „Agence France Presse“ (AFP) im März dieses Jahres eine „Schwulenhochzeit“ besucht haben. Möglicherweise handelt es sich bei ihnen daher um gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen ihrer sexuellen Orientierung bestraft werden sollen.

Vier der Männer, zwei saudische Staatsbürger, ein Jordanier und ein Jemenit, wurden von einem Gericht in Jeddah zu 2000 Peitschenhieben und 31 weitere Angeklagte zu 200 Peitschenhieben sowie zu Haftstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten verurteilt. Diese Informationen stammen offenbar von einer den Angeklagten nahestehenden Person.

amnesty international hat sich schriftlich an den saudischen Innenminister gewandt und um eine Klärung des Sachverhalts gebeten. Mit Sorge verweist die Menschenrechtsorganisation in ihrem Schreiben an die verhängten Prügelstrafen und fordert die Behörden auf, diese Strafen umzuwandeln. 

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die Prügelstrafe wird in Saudi-Arabien bei einer Reihe von Tatbeständen angewandt. So wird sie unter anderem bei Sexualdelikten verhängt und kann nach Ermessen der Richter auch als zusätzliche Strafe bzw. an Stelle anderer Strafen angeordnet werden. Die Prügelstrafe wird entweder im Gefängnis oder auf einem öffentlichen Platz vollstreckt. Die Anzahl der Peitschenhiebe ist gesetzlich nicht festgelegt und kann von mehreren Dutzend bis mehreren Tausend Hieben reichen. Gewöhnlich wird die Prügelstrafe in Intervallen von zwei bis vier Wochen mit jeweils 30 bis 50 Peitschenhieben vollstreckt. 

Gemäß internationalen Menschenrechtsstandards, darunter auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, gilt jede Form der Prügelstrafe als Folter bzw. als eine „grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe“, was bedeutet, dass diese Strafen ausnahmslos verboten sind.

EMPFOHLENE AKTIONEN:

Schreiben Sie bitte Telefaxe, E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • sich darüber besorgt zeigen, dass laut AFP mindestens 35 Männer zu Prügelstrafen verurteilt worden sind, in welchem Fall sie die Umwandlung der Strafe fordern, ungeachtet dessen, weswegen sie verhängt worden ist;
  • sich darüber besorgt zeigen, dass die Männer offenbar allein wegen ihrer sexuellen Orientierung verurteilt worden sind, und darlegen, dass sie, sollte dies zutreffen, gewaltlose politische Gefangene wären, die sofort und bedingungslos freizulassen sind;
  • sich nach den exakten Anklagepunkten und dem Gerichtsverfahren sowie den vorgelegten Beweismitteln im Fall der 36 Männer erkundigen;
  • darlegen, dass Sie die Prügelstrafe grundsätzlich ablehnen, weil diese eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Form der Behandlung oder Strafe und somit einen Verstoß gegen Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darstellt, in dem es heißt: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden".

APPELLE AN:

His Royal Highness Prince Naif bin 'Abdul-'Aziz, Minister of the Interior, Ministry of the Interior,
 PO Box 2933, Airport Road, Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
 (Innenminister - korrekte Anrede: Your Royal Highness)
 Telefax: (00 966) 1 403 1185

His Excellency Dr. ‘Abdullah bin Muhammad bin Ibrahim Al-Sheikh, Minister of Justice, Ministry of Justice, University Street, Riyadh 11137, SAUDI-ARABIEN
 (Justizminister - korrekte Anrede: Your Excellency)
 Telefax: (00 966) 1 401 1741

His Royal Highness Prince Saud al-Faisal bin ‘Abdul ‘Aziz Al-Saud, Minister of Foreign Affairs, Ministry of Foreign Affairs, Nasseriya Street, Riyadh 11124, SAUDI-ARABIEN
 (Außenminister - korrekte Anrede: Your Royal Highness)
 Telefax: (00 966) 1 403 0159 

KOPIEN AN:

Kanzlei der Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
 Herrn Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
 Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin
 Telefax: 030-8892 5179; 030-8892 5176

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. Juni 2005 keine Appelle mehr zu verschicken.