Diese Entscheidung erfolge wegen Bedenken zur Sicherheit der TeilnehmerInnen der Demonstration, obwohl zuvor die litauischen VertreterInnen der Polizei eindeutig fest gestellt hatten, dass sie die Sicherheit der Demonstration auf jeden Fall gewährleisten können und keine relevanten Sicherheitsbedenken haben.
Die litauische Staatspräsidentin Dalia Grybauskaitë zeigte sich indessen bestürzt über die Entscheidung des Richters und verwies vielmehr auf die auch in der litauischen Verfassung garantierten Menschenrechte auf Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit.
Beteiligen Sie sich deswegen auch an unserer Eilaktion (siehe Dokument) und schreiben Sie an die litauische Präsidentin, um die Durchführung des Baltic Pride zu gewährleisten!