Aktionen | Kamerun : Drohende Folter und Misshandlung / Gewaltlose politische Gefangene / Haftbedingungen

Neun Personen wurden am 22. Mai 2005 gemeinsam mit zwei Jugendlichen, die später wieder freikamen, in einem Nachtklub in der kamerunishen Hauptstadt Yaoundé von Polizisten festgenommen. Acht Männer und ein 17-jähriger Jugendlicher stehen derzeit unter der Anklage, homosexuelle Handlungen begangen zu haben, vor Gericht.

Neun Gefangene, darunter ein 17-jähriger Jugendlicher. Acht Männer und ein 17-jähriger Jugendlicher stehen derzeit unter der Anklage, homosexuelle Handlungen begangen zu haben, vor Gericht. Homosexualität stellt auf Grundlage von § 347a des kamerunischen Strafgesetzbuchs einen Straftatbestand dar.

Die Männer werden unter extrem schlechten Haftbedin­gungen festgehalten und sind in Gefahr, misshandelt zu werden. Nach Einschätzung von amnesty inter­national handelt es sich bei ihnen um gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen ihrer mutmaßlichen sexuellen Orientierung in Haft gehal­ten werden.

Die neun Personen wurden am 22. Mai 2005 gemeinsam mit zwei Jugendlichen, die später wieder freikamen, in einem Nachtklub in der Hauptstadt Yaoundé von Polizisten festgenommen. Zunächst hielt man sie in der Hafteinrichtung „Nlongka“ in Yaoundé fest, bevor sie am 13. Juni 2005 in das Zentralgefängnis „Kondengui“ verlegt wurden, wo sie sich noch immer befinden. Berichten zufolge sind die Haftbedingungen in diesem Gefängnis extrem schlecht und unhygienisch. Die Zellen sind massiv überbelegt, und die Gefangenen werden nicht ausreichend mit Nahrung versorgt.

Während der Ermittlungen im Vorfeld des Gerichtsverfahrens ordnete ein Richter Ende 2005 eine medizinische Untersuchung der Inhaftierten an, um festzustellen, ob sie Analverkehr praktiziert hatten. Auch wenn diese Anordnung bislang offenbar nicht umgesetzt wurde, könnten die Unter­suchungen noch immer jederzeit durchgeführt werden. Nach Auffassung von amnesty international stellt eine solche Untersuchung eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung dar.

Ein Strafgericht eröffnete Ende Februar 2006 ein Strafverfahren gegen die oben genannten neun Personen. Das Urteil des Gerichts wird für den 17. März 2006 erwartet. Werden die Angeklagten schuldig gesprochen, so drohen ihnen Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren und Geldstrafen von bis zu umgerechnet 350 US-Dollar.

Hintergrundinformationen

Vorurteile gegenüber Homosexuellen sind in Kamerun weit verbreitet. Im Dezember 2005 brachte die römisch-katholische Kirche Kameruns eine Erklärung heraus, in der Homosexualität verurteilt wurde. Im Januar 2006 nannten drei kamerunische Zeitungen die Namen zahlreicher vermeintlicher Homo­sexueller, darunter eine Reihe von Regierungsvertretern, Musiker und Geschäftsleute. Am 13. Februar 2006 rief ein anonymer Verfasser, der seinen Angaben zufolge eine Jugendorganisation vertrat, in einem Memorandum die Bürger Kameruns auf, Homosexualität nicht zu tolerieren und Schwule und Lesben bei den Behörden zu melden. Am 3. März 2006 befand ein Strafgericht in Yaoundé den Herausgeber der Zeitung „L’Anecdote“ der Verleumdung eines Ministers schuldig, nachdem er in der Zeitung eine Namensliste von vermeintlichen Homosexuellen, in der auch der Minister genannt wird, veröffentlicht hatte. Der Herausgeber wurde zu vier Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von umgerechnet 425 US-Dollar verurteilt.

Empfohlene Aktionen:

Schreiben Sie bitte Luftpostbriefe, in denen Sie

  • Ihre Sorge um die neun oben genannten Gefangenen äußern, gegen die in der kamerunischen Hauptstadt Yaoundé wegen Ausübung der Homosexualität ein Verfahren eröffnet wurde;
  • darauf hinweisen, dass es sich bei ihnen nach Einschätzung von amnesty international um gewalt­lose politische Gefangene handelt, die allein wegen ihrer vermeintlichen sexuellen Orien­tierung in Haft gehalten werden;
  • die Behörden auffordern, unverzüglich die Einstellung des Verfahrens gegen die neun Gefan­genen anzuordnen, da sie allein aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung unter Anklage gestellt wurden;
  • die Behörden auffordern, die neun Personen sofort und bedingungslos freizulassen, sowie ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit zu respektieren, wie es in von Kamerun ratifizierten internationalen Menschenrechtsabkommen wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Afrikanischen Charta der Rechte der Menschen und Völker festgelegt ist;
  • die Behörden auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass die medizinischen Untersuchungen unter­lassen werden, mit denen festgestellt werden soll, ob die Angeklagten Analverkehr praktiziert haben, sowie auf jede andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung zu verzichten; 
  • bei den Behörden darauf dringen, dass den Gefangenen Kontakt zu ihren Familien, Rechts­anwälten sowie jede möglicherweise erforderliche medizinische Versorgung gewährt wird.

Appelle an:

S.E. Monsieur Amadou Ali,
Ministre de la Justice et Vice-Premier Ministre, Ministère de la Justice,
1000 Yaoundé, KAMERUN
(Justizminister - korrekte Anrede: Monsieur le Vice-Premier Ministre)

Kopien an:

Mr Marafa Hamidou Yaya,
Ministre de l'Administration territoriale et de la Décentralisation,
Ministère de l'Administration territoriale et de la Décentralisation,
1000 Yaoundé, KAMERUN

Monsieur le Directeur,
Prison Centrale de Kondengui,
BP 100, Yaoundé- Province Centrale, KAMERUN
(Gefängnisdirektor des Zentralgefängnisses Kondengui)

Kanzlei der Botschaft der Republik Kamerun,
S. E. Herrn Jean Melaga,
Rheinallee 76,
53173 Bonn,
Telefax: 0228-359 058

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Eng­lisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. April 2006 keine Appelle mehr zu verschicken.

UA 51/06
ai-Index: AFR 17/001/2006