Aktionen | Usbekistan : Usbekistan - DROHENDE FOLTER

Ruslan Scharipow, Journalist

amnesty international ist um die Sicherheit des Journalisten und Menschenrechtsverteidigers Ruslan Scharipow [englische Transkription: Ruslan Sharipov] besorgt, der sich seit dem 26. Mai 2003 in der Hauptstadt Taschkent [Tashkent] in Polizeigewahrsam befindet und in Gefahr ist, misshandelt oder gefoltert zu werden.

Ruslan Scharipow war am 26. Mai 2003 von der Polizei festgenommen und zum örtlichen Büro des Innenministeriums gebracht worden. Man erhob Anklage wegen Homosexualität (Paragraph 120 des usbekischen Strafgesetzbuches) gegen ihn, woraufhin lokale Menschenrechtler sofort gegen seine Inhaftierung gemäß eines Straftatbestands protestierten, der gegen internationale Menschenrechtsstandards verstößt. Am darauffolgenden Tag wurde die Anklage in „Ermutigung von Minderjährigen zu antisozialem Verhalten“ (§ 127) und „sexuelle Beziehung mit Minderjährigen“ (§ 128) abgeändert. Die Verhörbeamten haben den Journalisten indes Berichten zufolge auf mehrere seiner Artikel bezüglich Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan angesprochen, ihn angeschrieen und ihm mit Vergewaltigung und Ersticken gedroht. Nach Angaben von Ruslan Scharipow wurde er außerdem von Polizeibeamten geschlagen.

Ruslan Scharipow hat eine Reihe von Artikeln über die Drangsalierung von Menschenrechtsverteidigern sowie über Folterungen und Misshandlungen durch usbekische Polizei- und Sicherheitsbeamte veröffentlicht. Dabei arbeitete er mit mehreren internationalen Menschenrechtsorganisationen zusammen. Im Jahr 2001 und 2002 war er von Angehörigen des usbekischen Nationalen Geheimdienstes über seine journalistischen Aktivitäten befragt worden. Im August 2001 wurde Ruslan Scharipow für eine Zeitlang in Haft genommen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bezichtigt. Seine Freunde und Familienangehörigen wurden in Bezug auf ihn vernommen. Im Oktober 2001 warnte der usbekische Nationale Sicherheitsdienst einen anderen Journalisten davor, mit Ruslan Scharipow weiter zusammenzuarbeiten.

Menschenrechtler in Usbekistan befürchten, dass Ruslan Scharipow in der Haft wegen seiner offenen Kritik an den Behörden und wegen seiner Homosexualität erneut misshandelt oder gefoltert werden könnte. amnesty international sieht daher Grund zu der Vermutung, dass sein Prozess nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren entsprechen könnte.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Laut Paragraph 120 des usbekischen Strafgesetzbuches von 1995 kann die “gewaltfreie Befriedigung eines Sexualtriebes von einem Mann mit einem Mann“ mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Nach Kenntnis von amnesty international ist dieser Straftatbestand in den vergangenen Jahren nicht angewandt worden. 

Nach seinem Besuch in Usbekistan Ende 2002 hat der UN-Sonderberichterstatter über Folter erklärt, dass Folter in dem Land systematisch angewandt wird. Nach Informationen, die von amnesty international und anderen Menschenrechtsorganisationen gesammelt wurden, ist Folter in Usbekistan weit verbreitet.

EMPFOHLENE AKTIONEN: 

Schreiben Sie bitte Telefaxe, E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • sich um die Sicherheit von Ruslan Scharipow besorgt zeigen, der am 26. Mai 2003 in Taschkent in Haft genommen wurde;
  • darauf dringen, dass seine Sicherheit gewährleistet und er vor Misshandlungen und Folterungen sowohl durch Polizei- und Vollzugsbeamte als auch durch Mitinsassen geschützt wird;
  • die Behörden an ihre Verpflichtung gemäß Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erinnern („Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.");
  • die Besorgnis äußern, dass die Inhaftierung des Journalisten und Menschenrechtlers möglicherweise politisch motiviert ist;
  • die Behörden auffordern, das Recht Ruslan Scharipows auf einen fairen Prozess gemäß entsprechenden internationalen Standards zu gewährleisten.

APPELLE AN:

den Generalstaatsanwalt, Raschidschon Hamidowitsch Kodirow:
Respublika Uzbekistan, 70000 g. Tashkent, ul. Yahyo Gulomov, 66, Prokuratura Respubliki Uzbekistan, Generalnomu Prokuroru Kodirovu R. Kh., REPUBLIK USBEKISTAN
Telefax: (00 998) 71-133 3917; (00 998) 71-133 7368
E-Mail: prokuratura@lawyer.com

den Innenminister, Sakirsan Almatowitsch Almatow:
Respublika Uzbekistan, 700029 g. Tashkent, ul. Novruz, 1, Ministerstvo Vnutrennikh Del Respubliki Usbekistan, Ministru Almatovu Z. A., REPUBLIK USBEKISTAN
Telefax: (00 998) 71-133 8934

KOPIEN AN:

die Beauftragte für Menschenrechtsfragen im Parlament, Frau Sajora Raschidowa:
Respublika Uzbekistan, 700035 g. Tashkent, ul. Xalqlar Do’stligi, 1, Oliy Majlis Respubliki Uzbekistan, Upolnomochennoy po pravam cheloveka pri Oliy Majlis, Rashidovoy S., REPUBLIK USBEKISTAN
Telefax: (00 998) 71 139 85 55
E-Mail: office@ombudsman.gov.uz

Kanzlei der Botschaft der Republik Usbekistan, Perleberger Str. 62, 10559 Berlin
(S.E. Herrn Ison Mustafoev)
Telefax: 030-3940 9862
E-Mail: botschaft@uzbekistan.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Usbekisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. August 2003 keine Appelle mehr zu verschicken.