Damit ist der österreichische Verfassungsgerichtshof das erste Gericht Europas, das das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben hat. Und Österreich ist das erste Land Europas, das die Ehegleichheit in der Verfasssung anerkennt und sie als Menschenrecht verankert. Nur per Volksabstimmung oder Zweidrittelmehrheit lässt sich das noch ändern. In anderen europäischen Ländern erfolgte die Eheöffnung lediglich auf politischem Weg.
Österreich gewährt gleichgeschlechtlichen Paaren ab dem 1. Januar 2019 die gleichen Familiengründungsrechte wie verschiedengeschlechtlichen Paaren. Bisher mussten ihre Kinder zwangsweise unehelich bleiben. Gleichgeschlechtliche Eltern
durften bislang allein deshalb nicht heiraten, weil zwei Väter oder zwei Mütter zusammenfanden, und nicht eine Mutter und ein Vater.
Diesen Zustand hat der Verfassungsgerichtshof nun beendet. Oder anders gesagt: Österreich hat den zweiten, dritten, vierten, fünften Schritt vor dem ersten gemacht. Auch für das Wohl der Kinder musste das Eheverbot fallen. »Ehe Gleich!« ist damit die erfolgreichste Bürgerinitiative aller Zeiten in Österreich. Noch nie zuvor hat es eine Bürgerinitiative erreicht, dass ihr Anliegen nicht nur umgesetzt, sondern auch noch als Menschenrecht verfassungsrechtlich abgesichert wird.
Aufrichtigsten Dank von tiefstem Herzen an die 14 Richter_innen, die sich wahrlich einen würdigen Platz in der Geschichte gesichert haben!