Palast des Sultans von Brunei
Palast des Sultans von Brunei – Foto: © Rupert Haag

Meldungen | Brunei Die Rede des Sultans ist ein erster Schritt zur Aufhebung abscheulicher Gesetze

Als Reaktion auf die Nachricht, dass die Behörden von Brunei angekündigt haben, die Todesstrafe weiterhin im Rahmen der kürzlich erlassenen Verordnung über das Syariah-Strafgesetzbuch nicht umzusetzen, und die UN Konvention gegen Folter (UNCAT) zu ratifizieren, sagte Rachel Chhoa-Howard, Amnesty Internationals Researcherin in Brunei:

Amnesty International

"Während die Ankündigung, dass die Todesstrafe nicht verhängt wird, ein willkommener erster Schritt ist, verteidigen die Behörden von Brunei immer noch das neue Strafgesetzbuch und seine abscheulichen Gesetze. Selbst wenn Todesurteile nicht verhängt werden, stehen die Todesstrafe und andere grausame und unmenschliche Bestrafungen immer noch in den Gesetzbüchern und können denen auferlegt werden, die für schuldig befunden wurden.

"Die bloße Verabschiedung von Gesetzen mit Strafen wie Steinigung und Amputation hat ein hasserfülltes und vergiftetes Umfeld ermöglicht. Die Behörden von Brunei müssen dem Versprechen folgen, dass Brunei Darussalam die UN-Konvention gegen Folter unterzeichnen wird. Diese rücksichtslosen, nicht zu rechtfertigenden Bestimmungen müssen sofort aufgehoben werden. "

Hintergrund

Am 5. Mai berichteten die Medien über eine Rede des Sultans von Brunei, Hassanal Bolkiah, in der angekündigt wurde, dass Brunei seinen langjährigen Rekord aufrechterhalten wird bezüglich der Nichtumsetzung von Todesurteilen auch nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung des Syariah Strafgesetzbuchs (SPCO) letzten Monat am 3. April.
Er fügte hinzu: "Ich bin mir bewusst, dass es viele Fragen und Irrtümer in Bezug auf die Umsetzung des SPCO gibt. Wir glauben jedoch, dass, sobald diese geklärt sind, der Nutzen des Gesetzes offensichtlich sein wird."

Es gibt keinen Hinweis darauf, dass das Moratorium für andere im SPCO enthaltene nicht tödliche Strafen gilt, einschließlich Prügel und Amputation.

In seiner Rede kündigte Sultan Hassanal Bolkiah an, dass Brunei Darussalam das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ratifizieren werde. Das Land hat alle diesbezüglichen Empfehlungen bei seiner Überprüfung der Menschenrechte seitens der Vereinten Nationen im Jahr 2014 abgelehnt.

Nach internationalem Menschenrechtsgesetz stellt körperliche Bestrafung in allen ihren Formen wie Steinigung, Amputation oder Auspeitschung Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung dar, die unter allen Umständen verboten ist. Während Brunei die Todesstrafe im Gesetz beibehält, betrachtet Amnesty International sie als eine Strafe, die in der Praxis nicht angewendet wird. Die letzte bekannte Hinrichtung im Land wurde 1957 durchgeführt. 2017 wurde ein neues Todesurteil wegen eines Drogendeliktes verhängt. Bis heute haben 106 Länder die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft und 142 wollen sie abschaffen, entweder im Gesetz oder in der Praxis.

Bruneis SPCO ersetzt nicht das bestehende, vom Common Law inspirierte Strafgesetzbuch, sondern wird voraussichtlich parallel dazu funktionieren. Aus den verfügbaren Informationen muss in jedem Fall zunächst entschieden werden, ob eine strafrechtliche Verfolgung nach Zivilrecht oder nach Scharia-Recht erfolgen soll.