Die Grenzlinie zwischen den USA und Mexiko am San Ysidro Port of Entry zwischen San Diego, Kalifornien, USA, und Tijuana, Mexiko. Die Drehkreuze sind genau die Stelle, an der sich Migrant_innen den US-Behörden als Asylbewerber_innen präsentieren. © Alli Jarrar / Amnesty International
Die Grenzlinie zwischen den USA und Mexiko am San Ysidro Port of Entry zwischen San Diego, Kalifornien, USA, und Tijuana, Mexiko. Die Drehkreuze sind genau die Stelle, an der sich Migrant_innen den US-Behörden als Asylbewerber_innen präsentieren. © Alli Jarrar / Amnesty International

Aktionen | USA : USA: Urgent Action: Transfrau muss aus der Haft entlassen werden

Maura ist eine Transfrau, die ihr halbes Leben in den USA gelebt hat. Vor Jahren suchte sie dort Schutz, weil sie in Mexiko ständig transfeindlicher Gewalt ausgesetzt war. In Mexiko hatte die Nicaraguanerin schon in jungen Jahren zum ersten Mal Schutz gesucht. Die US-Behörden halten sie seit mehr als zwei Jahren in einer Einwanderungshaftanstalt in Kalifornien fest. Dort ist sie Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt und erhält keine angemessene medizinische Versorgung. Amnesty fordert die Behörden auf, Maura unverzüglich freizulassen.

UA-Nummer
UA-067/2021

AI Index
AMR 51/4252/2021

Sachlage

Die 41-jährige Transfrau Maura aus Nicaragua ist seit April 2019 in der Hafteinrichtung der US-Einwanderungs- und Zollbehörde ICE im kalifornischen Otay Mesa inhaftiert und dort Menschenrechtsverletzungen und mangelnder medizinischer Versorgung ausgesetzt. Die ICE ist rechtlich befugt nach eigenem Ermessen über eine Freilassung zu entscheiden. 

Maura sucht in den USA Schutz, da sie bei einer Abschiebung nach Nicaragua als Transfrau um ihr Leben fürchtet. Nicaragua ist kein sicherer Ort für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche (LGBTI) und insbesondere nicht für Transfrauen.

Mauras fortgesetzte Inhaftierung schadet ihr, ist unnötig und untergräbt die ausgesprochene Selbstverpflichtung der aktuellen US-Regierung zu einer antirassistischen und menschenrechtskonformen Politik.

Hintergrundinformation

Trotz einiger willkommener Schritte zur Rücknahme diskriminierender und fremdenfeindlicher Maßnahmen der Vergangenheit müssen Präsident Biden und seine Regierung noch eine Reihe von Einwanderungsreformen in die Tat umsetzen, zu denen sie sich verpflichtet haben, und müssen mit Blick auf die Einwanderungshaft umgehend eine Kurskorrektur vornehmen. Anfang Februar 2021, kurz nach der Amtsübernahme der derzeitigen US-Regierung, waren bei der ICE insgesamt 13.860 Personen inhaftiert. Am 2. Juni wies die Zahl mit 23.107 Inhaftierten einen sprunghaften Anstieg von 66 Prozent auf. Darüberhinaus werden Tausende weitere Menschen in Gruppen abgeschoben, ohne dass sie die Möglichkeit erhalten, Asyl zu beantragen. People of Colour stellen die große Mehrheit der inhaftierten Einwander_innen und Asylsuchenden und werden seit langem von der ICE zusätzlich diskriminert und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt.

Amnesty International fordert die US-Regierung und die relevanten Regierungsbehörden auf, Menschen in Einwanderungshaft unter Zugrundelegung des Rechts auf Freiheit und mittels einer Überprüfung ihrer Akte aus der Haft zu entlassen sowie die Verträge mit privaten Gefängnisverwaltungen und County-Gefängnissen auslaufen zu lassen und ebenso die Verhängung von Familienhaft einzustellen. Statt Einwanderungshaft sollten die Asylsuchenden und Migrant_innen in den Gemeinden leben können und darin durch Sponsor_innen, Dienstleistungen auf Gemeindeebene und Programme zur Unterstützung von Einzelfällen unterstützt werden.

Die Inhaftierung von Asylsuchenden sollte immer nur als letztes Mittel angewandt werden, wenn alle anderen Alternativen ausgeschöpft und im Einzelfall als nicht angemessen beurteilt wurden. Laut Angaben des UN-Sonderberichterstatters über Folter kann diese Art willkürlicher Inhaftierung von Asylsuchenden "sehr schnell, wenn nicht gar sofort" als Misshandlung betrachtet werden, wenn es sich bei den Betroffenen um Personen handelt, die besonders schutzbedürftig sind. Dazu zählen insbesondere Frauen, ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen und Minderheiten wie LGBTI.

Die USA haben nach dem Völkerrecht die Verpflichtung sicherzustellen, dass die Menschenrechte von Migrant_innen und Asylsuchenden geachtet, geschützt und gewährleistet werden. Im Juli 2017 kam die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen bei einem Besuch in den USA zu dem Schluss, "dass die obligatorische Inhaftierung von Migrant_innen, insbesondere Asylsuchenden, gegen internationale Menschenrechts- und Flüchtlingsstandards verstößt. ... Die Arbeitsgruppe hat beobachten können, dass das derzeitige System der Inhaftierung von Migrant_innen und Asylsuchenden in vielen Fällen der Bestrafung dient, unbegründet lange währt, unnötig ist und über Gebühr kostspielig ist, wo es eigentlich andere Lösungen gibt. [Die Inhaftierung] wird nicht aufgrund einer individuellen Prüfung über Notwendigkeit und Angemessenheit verhängt, findet unter unwürdigen Bedingungen statt und führt zur Abschreckung von gerechtfertigten Asylanträgen".

Die USA sind nach dem Non-Refoulement-Prinzip verpflichtet, Menschen nicht in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Solche Schutzmechanismen sind zwingend notwendig für Menschen, die vor Gewalt und Verfolgung fliehen. Die ständige Verfolgung von LGBTI in Nicaragua wird von Amnesty International und von praktisch jeder Organisation, die regelmäßig über die Verhältnisse in Nicaragua berichtet, darunter auch das US-Außenministerium, fortgesetzt beobachtet und dokumentiert.

Seit mindestens zehn Jahren beschreiben die Länderberichte des US-Außenministeriums zu Nicaragua die weitverbreiteten "Angriffe gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche (LGBTI)". Im Bericht der Interamerikanischen Menschenrechtskommission steht unter anderem, dass die Verfolgung von LGBTI in Nicaragua, dazu führt, dass sie aus dem Land flüchten; LGBTI-Organisationen in Nicaragua verschiedenen Angriffen ausgesetzt sind und dies bei LGBTI von der Ostküste Nicaraguas "Erniedrigungen, Demütigungen und Fälle von Steinigungen" umfasst. Nicaragua hat eine Geschichte der systematischen Verfolgung von LGBTI und diese hat sich nach den Protesten im Frühjahr 2018 noch verschärft. Dass Maura eine Transfrau ist, bringt sie bei einer Abschiebung nach Nicaragua in Gefahr, Gewalt und Verfolgung durch die nicaraguanischen Behörden ausgesetzt zu werden.