13. Juli 2021
Russland: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet, dass das Verbot von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gegen die Menschenrechte verstößt
Als Reaktion auf die Nachricht, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden hat, dass Russland gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, indem es gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht die Möglichkeit gibt, nach nationalem Recht rechtlich anerkannt zu werden, sagte Natalia Zviagina, Leiterin des Moskauer Büros von Amnesty International:
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