Meldungen | Mongolei Menschenrechtsarbeit und Rechtliche Situation

Für Amnesty International steht die Menschenrechtsarbeit zur Mongolei im Moment nicht im Mittelpunkt.

Das Land wurde im Jahresbericht der Organisation letztmalig 1997 erwähnt. Anlass war damals der Tod von Gefangenen in Artbeitslagern aufgrund von Unterernährung. 

Die Todesstrafe wurde bisher nicht abgeschafft. Jedoch sind Amnesty International keine aktuellen Fälle bekannt, in denen sie vollzogen wurde. Auf Anfrage bestätigte damals die mongolische Regierung, dass buddhistische Mönche von der Wehrpflicht nicht ausgenommen sind. Alle Männer zwischen 18 und 26 Jahren waren zur Ableistung eines einjährigen Militärdienstes verpflichtet. Die Möglichkeit eines zivilen Ersatzdienstes war nicht vorgesehen. In der Mongolei arbeiten Menschenrechtsgruppen ohne staatliche Behinderung. 

Rechtliche Situation

Homosexualität wird im mongolischen Strafgesetzbuch nicht ausdrücklich erwähnt. Art. 113 verbietet "unmoralische Befriedigung sexueller Begierden". Diese Regelung kann auch gegen Homosexuelle angewandt werden (Quelle: Spartacus). 

Laut Verfassung darf niemand aufgrund ethnischer Herkunft, Sprache, Rasse, Alter, Geschlecht, sozialer Herkunft oder seines Status diskriminiert werden. Männer und Frauen sollen in politischer wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und familiärer Hinsicht gleichgestellt sein. Die Regierung sorgt für die allgemeine Umsetzung dieser Ziele in der Praxis.

Inzwischen scheint die Regierung ihre Haltung gegenüber Homosexualität zu lockern. Jüngsten Zeitungsberichten zufolge ist sie bereit, trotz der Vorbehalte gegenüber Homosexuellen in der Bevölkerung das Thema in die Lehrpläne der Sexualaufklärung für Erwachsene aufzunehmen (Quelle: Earth Times News Service).