Skyline der malaysischen Hauptstadt Kuala Lumpur mit Blick auf die Petronas Towers
Skyline der malaysischen Hauptstadt Kuala Lumpur mit Blick auf die Petronas Towers, © Rupert Haag

Aktionen | Malaysia : Menschenrechtlerin angeklagt

Die Anwältin und Menschenrechtsverteidigerin Siti Kasim wird im Zusammenhang mit einer Veranstaltung von Transgeschlechtlichen am 26. April 2016 der "Behinderung" einer Amtsperson beschuldigt. Bei einem Schuldspruch könnten ihr bis zu zwei Jahre Haft, eine Geldstrafe bis zu einer Höhe von umgerechnet etwa 2.100 Euro oder auch beides drohen.

UA-152/2017
ASA 28/6588/2017

23. Juni 2017

Frau Siti Kasim

Am 3. April stürmte die islamische Religionspolizei (malaysische Abkürzung JAWI) einen privaten Schönheitswettbewerb der transgeschlechtlichen Community. In Malaysia gibt es zurzeit in jedem Bundesstaat eine Religionspolizei, die die Einhaltung der Scharia-Gesetze überwacht. Die religiösen Gesetze Malaysias verbieten zwar generell Schönheitswettbewerbe für muslimische Frauen, doch diese Razzia richtete sich gezielt gegen transgeschlechtliche Menschen.

Die dort auch anwesende Anwältin und Menschenrechtlerin Siti Kasim stellte die Rechtmäßigkeit der Razzia in Frage, da die Religionsbehörde sie ohne Durchsuchungsbefehl durchführte und dabei auch nicht - wie im malaysischen Recht vorgeschrieben - von der Polizei begleitet wurde. Am 7. April 2016 wurde Siti Kasim festgenommen und es wurden Ermittlungen wegen "krimineller Einschüchterung" und angeblicher "Behinderung eines Beamten" gegen sie aufgenommen, weil sie von einem JAWI-Beamten wissen wollte, ob er eine schriftliche Anordnung zur Durchführung der Razzia habe. Im Anschluss wurde sie freigelassen. Über ein Jahr später, am 13. Juni 2017, wurde ihr mitgeteilt, dass vor einem Gericht in Kuala Lumpur gemäß des malaysischen Strafgesetzbuchs Anklage wegen "Behinderung eines Beamten" erhoben worden sei.

Am 23. Juni 2017 plädierte Siti Kasim auf nicht schuldig im Sinne der Anklage und wurde gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt. Ihre nächste Anhörung ist für den 22. August anberaumt. Falls sie schuldig gesprochen wird, drohen ihr entweder bis zu zwei Jahre Haft, eine Geldstrafe bis zu einer Höhe von 10.000 Malaysischen Ringgit (umgerechnet etwa 2.100 Euro) oder auch beides.

Amnesty International ist besorgt, dass die Anklagen gegen Siti Kasim angesichts der diskriminierenden Maßnahmen gegen die transgeschlechtlichen Community ein weiterer Versuch der Malaysischen Behörden ist, die Arbeit friedlicher Menschenrechtsverteidiger_innen im Land zu unterwandern und sie zum Schweigen zu bringen.

Amnesty fordert:

  • Lassen Sie bitte alle Anklagen gegen Siti Kasim umgehend und bedingungslos fallen.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass die Transgender-Community in Malaysia nicht länger durch diskriminierende Gesetze sowie in Politik und Praxis zur Zielscheibe gemacht wird.
  • Bitte heben Sie alle diskriminierenden Gesetze und politischen Maßnahmen auf und bringen Sie diese in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen- und standards.

Appell an:

Department of Federal Territory Islamic Affairs
Kompleks Pusat Islam
Jalan Perdana
50676 Kuala Lumpur
MALAYSIA

Sende eine Kopie an:

S. E. Herrn Zulkifli Bin Adnan
Klingelhöferstr. 6
10785 Berlin

Hintergrundinformation

Hintergrund

Siti Kasim ist eine bekannte Menschenrechtsanwältin, Menschenrechtsverteidigerin, Aktivistin für die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen und eine Verfechterin von LGBTI-Rechten. Wegen ihrer Arbeit und ihres Engagements gegen Diskriminierung in Malaysia wird sie schikaniert, eingeschüchtert und erhält Morddrohungen.

Die transgeschlechtliche Community in Malaysia erfährt Diskriminierung durch Gesetze und politische Maßnahmen, Razzien in privaten Räumlichkeiten, Festnahmen und durch eine menschenrechtsverletzende Behandlung seitens der Behörden. Dies ist nicht die erste Razzia bei Veranstaltungen von transgeschlechtlichen Menschen in privaten Räumlichkeiten. Bereits im Juni 2014 führten Angehörige der Religionspolizei des Bundesstaates Negeri Sembilan eine Razzia bei einer Hochzeitsfeier in einem Privathaus durch. Die Festgenommenen wurden anschließend im Scharia-Gericht angeklagt, die Kleidung des anderen Geschlechts getragen und damit gegen Scharia-Gesetze verstoßen zu haben. In Malaysia ist das Scharia-Gesetz Sache der einzelnen Bundesstaaten und in allen Bundesstaaten verbietet die Scharia-Gesetzgebung die als Crossdressing bekannte Kleidung.

Siti Kasim hat einen Antrag eingereicht, um die JAWI dazu zu bringen, die Namen der an der Razzia des Schönheitswettbewerbs im vergangenen Jahr beteiligten Religionspolizist_innen offenzulegen. Sie hat zudem vor, wegen ihrer grundlosen Festnahme eine Zivilklage gegen die JAWI einzureichen.

JAWI ist die malaysische Abkürzung für die Religionspolizei mit dem englischen Namen "Federal Territories Islamic Department" der Hauptstadt Kuala Lumpur. Sie hat schon früher zusammen mit der Religionspolizei anderer malaysischer Bundesstaaten Razzien gegen Transgeschlechtliche durchgeführt.

Please write immediately

  • Urging the Malaysian authorities to drop all charges against Siti Kasim immediately and unconditionally.
  • Urging the authorities to end the targeting of the transgender community in Malaysia through discriminatory laws, policies and practices.
  • Urging the authorities to repeal all discriminatory laws and policies and bring laws and policies into line with international human rights law and standards.

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